Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Art und Umfang der Leistung
Die Gebäudereinigung Jürgens verpflichtet sich, die vertraglich zu erbringender Leistung sach- und fachgerecht auszuführen.
Die Reinigungsarbeiten werden grundsätzlich an normalen Arbeitstagen durchgeführt (Mo. – Fr.). Abweichungen hiervon bedürfen besonderter schriftlicher Vereinbarungen. Der Winterdienst wird ohne Einschränkung auch an Samstagen, Sonn -und Feiertagen ausgeführt
Nach Beendigung der Reinigungsarbeiten außerhalb der Geschäftszeiten des Auftraggebers schließen wir die Fenster und Türen ab und schalten die Beleuchtung aus.

2. Reinigungspersonal
Die Gebäudereinigung Jürgens stellt die erforderlichen Arbeitskräfte. Es wird nur fachlich geeignetes und zuverlässiges Personal eingesetzt. Ausländisches Personal darf nur eingesetzt werden, wenn eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung vorhanden ist.

3. Reinigungsmittel und Geräte
Die Gebäudereinigung Jürgens stellt die für die Reinigungsarbeiten erforderlichen Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel in ausreichender Menge auf Kosten des Auftraggebers zur Verfügung, wenn nicht anders vereinbart. Für alle Arbeiten werden nur hochwertige formaldehydfreie Reinigungsmittel verwendet. Ätzende und säurehaltige Mittel dürfen – mit Ausnahme für Toiletten – nicht verwendet werden. PVC-Böden sind mit antistatischen und rutschfesten Mitteln zu reinigen. Der Auftraggeber stellt das zur Reinigung notwendige Wasser, Strom, Papier- und Mülltonnen, Handtücher und Toilettenpapier sowie einen für die Unterbringung der Hilfsmittel (Material, Maschinen, Geräte) verschließbaren Raum, Schrank o.ä. zur Verfügung und übernimmt dafür die Kosten.
Der Auftraggeber ist verpflichtet die zu reinigenden Flächen frei zu räumen. Ist dies nicht der Fall, sodass wir in Ausnahmefällen selber Gegenstände verrücken müssen, kommen wir für evtl. entstandene Schäden nicht auf. Die Außenreinigung kann nur eingeschränkt durchgeführt werden, wenn es regnet und wenn Streugut auf den Flächen liegt. Es werden hierbei nur Grobverschmutzungen aufgesammelt. Für die Entfernung und Entsorgung des Streuguts ist die Winterdienstfirma verantwortlich.

4.Gewährleistung
Mängel müssen unverzüglich nach Beendigung der Reinigungsarbeiten gerügt werden. Sie können nur innerhalb von längstens 24 Stunden nach Beendigung der beanstandeten Reinigungsarbeiten von uns berücksichtigt werden.

5. Schlüssel- und Notfallvorschriften
Die für den Dienst notwendigen Schlüssel sind vom Auftraggeber rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Für Schlüsselverluste haftet die Gebäudereinigung.

6. Ausführung durch andere Unternehmen
Die Gebäudereinigung Jürgens ist berechtigt, ohne vorherige Zustimmung des Auftragsgebers, sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen anderer Unternehmen zu bedienen.

7. Nichtzahlung des Entgeltes
Bei Zahlungsverzug ruhen die Reinigungsverpflichtungen der Gebäudereinigung Jürgens nebst deren Haftung, ohne dass der Auftraggeber von der Verpflichtung zur Zahlung für die Vertragszeit oder dem Vertrag überhaupt entbunden ist. Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme der vereinbarten Leistung in Verzug, so kann die Gebäudereinigung Jürgens bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Gebäudereinigung Jürgens bleibt jedoch überlassen, die Höhe ihres Anspruchs nicht im Einzelnen darzulegen und stattdessen als Schadenersatz wegen Nichterfüllung für jede nicht abgenommene Reinigungsleistung 30 % des vereinbarten Pauschalpreises zu berechnen.

8. Zahlung per Lastschrift
Ist das Konto des Auftraggebers bei Fälligkeit der Zahlung nicht ausreichend gedeckt wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von
20,00 € berechnet. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber die Lastschrift trotz Fälligkeit selber widerruft.

9. Preisänderung
Die Gebäudereinigung Jürgens ist berechtigt, die Preise für die vereinbarten Leistungen jährlich um max. 5 % zu erhöhen. Sollte die Tariflohnerhöhung gemäß Tarifvertrag über den 5 % liegen, darf maximal bis zu dieser Höhe angepasst werden. Die Preisanpassung muss 1 Monat im Voraus angekündigt werden. Der Auftraggeber hat bei einer Preisanpassung ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende welche er innerhalb 2 Monate ab Wirksamkeit der Preisanpassung ausüben kann.

10. Vertragsbeginn, Vertragsänderung
Der Vertrag ist von dem Zeitpunkt an verbindlich, zu dem der Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung zugeht. Soweit nichts anderes vereinbart ist, läuft der Vertrag ein Jahr. Wird er nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragszeit gekündigt, so verlängert sich die Vertragszeit jeweils um ein Jahr. Nebenabreden, Vorbehalte, Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung beider Vertragspartner.

11. Vertragswirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so sind sie derart umzudeuten, dass der mit der ungültigen Bestimmung verbundene wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.

12. Glasreinigung
Der Kunde gewährleistet, dass ein Zugang zu den zu reinigenden Glasflächen ermöglicht wird und sich keine Gegenstände vor der Glasfläche befinden. Bei Wintergärten und Glasdächern müssen die Möbel unter den Dächern entfernt werden soweit dieses möglich ist. Unsere Mitarbeiter dürfen keine Gegenstände bei Seite stellen. Sollte ein Fenster nicht frei geräumt sein, und dieses kann nicht gereinigt werden, berechtigt das nicht zur Minderung der Rechnung.

13. Terminabsage
Termine müssen mindestens 2 Tage vorher abgesagt werden. War der Mitarbeiter bereits vor Ort beim Kunden und konnte Sie nicht antreffen, berechnen wir die Anfahrtskosten sowie einen Verdienstausfall in Höhe von € 24,00.

AGB zum Download